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Mietpreisbremse & Co – Das sollten Vermieter 2025 wissen

  • Autorenbild: MRED GmbH
    MRED GmbH
  • 18. Apr.
  • 3 Min. Lesezeit

Mietpreisbremse & Co MRED GmbH
Mietpreisbremse & Co MRED GmbH

Das Mietrecht bleibt in Bewegung: 2025 bringt neue Herausforderungen, Chancen – und Pflichten für Vermieter. Gerade in Städten wie München mit angespanntem Wohnungsmarkt ist es wichtig, über die neuesten gesetzlichen Regelungen informiert zu sein.

In diesem Beitrag zeigen wir dir kompakt und verständlich, was sich in Bezug auf


Mietpreisbremse, energetische Anforderungen und Mietrecht aktuell getan hat – und wie du als Vermieter rechtskonform und strategisch klug handelst.



1. Die Mietpreisbremse – weiterhin in Kraft in München

Die Mietpreisbremse gilt in München und weiteren bayerischen Kommunen seit 2015 – und wurde zuletzt bis 2029 verlängert. Sie regelt, wie stark die Miete bei einer Neuvermietung steigen darf.



📌 Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Maximal +10 % über ortsüblicher Vergleichsmiete laut Münchner Mietspiegel

  • Ausnahmen gelten bei:

    • Erstvermietung nach Neubau (ab 1.10.2014)

    • umfassender Modernisierung (Investition > 1/3 des Neubauwerts)

    • vorheriger Miete über der Vergleichsmiete (Bestandsschutz)



💡 Tipp:

👉 Als Vermieter musst du dem Mieter schriftlich offenlegen, wenn du dich auf eine Ausnahme berufst. Andernfalls greift die Mietpreisbremse trotzdem – selbst wenn du formal im Recht wärst!

🔗 Infos & Ausnahmen: mieterschutz.de



2. Mietspiegel 2025 – Orientierung für Vermieter

Der neue qualifizierte Mietspiegel München 2025 wird im Sommer erwartet. Er dient als Berechnungsgrundlage für zulässige Mieterhöhungen.

💡 Was du beachten solltest:

  • Vermieter dürfen die Miete bei laufenden Verträgen alle 15 Monate um max. 15 % (Kappungsgrenze in München) erhöhen – aber nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

  • Die Einordnung nach Baujahr, Lage, Ausstattung und Wohnlage ist entscheidend – viele Vermieter nutzen Mietspiegel-Software oder lassen sich beraten.

🔗 stadt.muenchen.de – Mietspiegel



3. Neuerungen beim Energieausweis und Sanierungspflichten

Ab 2025 rücken Energieeffizienz und Klimaschutz noch stärker in den Fokus:

🔋 Was ändert sich?

  • Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen – sonst drohen Bußgelder bis zu 15.000 €.

  • Geplant: Ab 2026 gelten strengere Vorgaben für den Austausch alter Heizungen. Öl- und Gasheizungen sollen schrittweise durch erneuerbare Energien ersetzt werden.

  • Vermieter sind künftig verpflichtet, energetische Sanierungen durchzuführen, wenn staatliche Förderung angeboten wird (GEB-Gesetz, geplant für 2025/26).

🔗 bmwk.de – Gebäudeenergiegesetz



4. Weitere Mietrechtsreformen in der Diskussion

Folgende Punkte stehen 2025 im politischen Fokus – teils in Vorbereitung, teils bereits verabschiedet:

  • 🏠 Staffelmieten strenger reguliert: Kein Aushebeln der Mietpreisbremse mehr durch hohe Staffeln.

  • 📄 Verschärfte Transparenzpflichten bei Neuvermietung (z. B. Angabe der Vormiete)

  • 🛠️ Kürzere Fristen für Mängelbeseitigung – Mieterrechte bei Heizungs- oder Wasserschäden sollen gestärkt werden.

  • 🔄 Modernisierungsumlage neu geregelt – Max. 8 % der Kosten dürfen auf Miete umgelegt werden, gedeckelt auf 3 €/m².

📌 Aktueller Stand: Viele dieser Änderungen sind Teil der Mietrechtsnovelle 2025, die voraussichtlich im zweiten Halbjahr beschlossen wird.

🔗 Bundesjustizministerium Mietrechtsreform



5. Was können Vermieter jetzt tun?

Mietverträge prüfen: Sind Mietstaffeln oder Modernisierungsumlagen noch korrekt geregelt?

Dokumentation auf Vordermann bringen: Mietbeginn, Vormiete, Investitionen – alles schriftlich festhalten

Vermietung digital & rechtssicher gestalten: Tools wie vermietet.de oder professionelle Hausverwaltungen helfen

Bei Neuvermietung mit Bedacht kalkulieren: Mietspiegel, Zustand und Investitionsbedarf einbeziehen

Energieausweis erneuern lassen, falls abgelaufen



Fazit

2025 bringt Vermietern neue Spielregeln – doch mit klarem Überblick und guter Vorbereitung lassen sich Rechtsrisiken vermeiden und Chancen nutzen. Wer seine Immobilie nachhaltig bewirtschaftet und rechtlich sauber vermietet, profitiert auch künftig vom stabilen Münchner Markt.



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